AGB
§1 Nutzungsrecht
1.1Der Anbieter (Sergej Müller, Gustav-Strobel-Ring 90 in 25421 Pinneberg) räumt dem Lizenznehmer gegen Zahlung einer pauschalen und Version-abhängigen Lizenzgebühr ein Nutzungsrecht für die Software (wpSEO Plugin für WordPress-Systeme) ein.
1.2Der Lizenznehmer darf die Software und die dazugehörige Dokumentation nur selbst benutzen. Er darf Firmenangehörigen die Nutzung gestatten. Firmenangehörige sind fest angestellte Mitarbeiter des Lizenznehmers, hierzu zählen auch freie Mitarbeiter, wenn sie durch einen Ausschließlichkeitsvertrag an den Lizenznehmer gebunden sind. Besteht nur eine Kooperation oder gelegentliche Zusammenarbeit, so darf diesem Personenkreis die Nutzung nicht ermöglicht werden.
1.3
Die Software mit dem Lizenztyp "CLASSIC" schränkt die Nutzung der Software auf ein bestimmtes, bei der Bestellung angegebenes Projekt ein. Lizenzen "DELUXE" und "PREMIUM" dürfen auf eigenen WordPress-Installationen uneingeschränkt oft zum Einsatz kommen.
Projekte aus nachweislicher Kundenbeziehung haben die Berechtigung mit erworbener PREMIUM-Lizenz ausgestattet zu werden. Dabei wird die Lizenz nicht an den Kunden übertragen oder verkauft.
Das Eigentum an der Software bzw. am Handbuch verbleibt beim Anbieter. Der Lizenznehmer hat kein Recht zur Übertragung oder Übergabe auf oder an Dritte. Die Fertigung von Ablichtungen ist dem Lizenznehmer untersagt. Ferner ist die Abänderung und Weitergabe des Codes nicht gestattet.
1.5Für den Fall, dass vom Lizenznehmer Kopien der Software erstellt werden (außer zu Sicherungszwecken), und/oder der Lizenznehmer die Software Dritten überlässt und/oder Veränderungen vornimmt, zahlt der Lizenznehmer für jeden Fall der Zuwiderhandlung und unter Ausschluss der Einrede des Fortsetzungszusammenhanges eine Konventionalstrafe in Höhe von EUR 5.000,- an den Anbieter. Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche oder ein außerordentliches Kündigungsrecht behält sich der Anbieter vor.
1.6Der Lizenznehmer darf Copyrightvermerke, Kennzeichen und/oder Eigentumsangaben des Anbieters an der Software oder dem Dokumentationsmaterial nicht verändern.
1.7Der Lizenznutzer ist berechtigt die zukünftigen Aktualisierungen der Software unentgeltlich in Anspruch zu nehmen. Die Updates erscheinen in unregelmäßigen Zeitabständen.
§2 Widerrufsbelehrung
2.1 Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Erfüllung unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:
Sergej Müller
Gustav-Strobel-Ring 90
25421 Pinneberg
E-Mail: smueller_AT_ebiene_DOT_de
Bitte Spamschutz beachten
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die bei derseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen herauszugeben. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.
§3 Gewährleistung
3.1Der Anbieter gewährleistet, dass die Software bei ordnungsgemäßer Nutzung auf dem angegebenen System gemäß bestelltem Ausstattungsumfang im Wesentlichen mit den beschriebenen Programmspezifikationen übereinstimmt. Dies gilt jedoch nur unter der Voraussetzung, wenn die jeweils aktuellste Programmversion durch den Lizenznehmer installiert wurde.
3.2Die vom Anbieter zur Verfügung gestellte Software wurde nach bestem Wissen und Gewissen und mit kaufmännischer und technischer Gründlichkeit erstellt und bearbeitet. Der Lizenznehmer ist darüber aufgeklärt worden, dass die Erstellung einer völlig fehlerfreien Software nach dem heutigen Stand der Technik nicht möglich ist. Nach dem Stand der Technik kann ein unterbrechungs- und fehlerfreier Betrieb oder die vollständige Beseitigung etwaiger Programmfehler nicht gewährleistet werden.
3.3Maßgeblich für die Bestellung ist die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vom Anbieter dokumentierte Leistungs- und Preisübersicht. Anhand einer kostenlos und unverbindlich bestellbaren Demo-Version erhält jeder Lizenznehmer vor Vertragsabschluss die Möglichkeit zur Überprüfung des angebotenen Leistungs- und Funktionsumfanges. Nicht aufgeführte Leistungen oder Funktionen sind keine Mängel und keine Fehler.
3.4Programmfehler, die unter die Gewährleistung fallen, hat der Lizenznehmer dem Anbieter unverzüglich schriftlich mit einer Mängelbeschreibung anzuzeigen.
3.5Die Ansprüche sind zunächst auf Nachbesserung (Reparatur oder Ersatzlieferung) beschränkt. Sollte es dem Anbieter nicht gelingen, Fehler innerhalb einer Frist von acht Wochen zu beheben oder eine Ausweichlösung zu entwickeln, besteht Anspruch auf Herabsetzung der Nutzungsvergütung (Minderung). Kommt der Anbieter seiner Fehlerbeseitigungspflicht nicht nach, kann der Lizenznehmer nach Ablauf einer von ihm zu setzenden Nachfrist unter Erfüllung seiner Verpflichtungen vom Vertrag zurücktreten.
3.6Für nicht vom Anbieter zu vertretende Funktionsstörungen (durch Installation diverser anderer Programme, Hardwaremodule, Speichermodule, Funktionsstörungen nicht vom Anbieter programmierter Module etc.) übernimmt der Anbieter keine Gewährleistung.
3.7Eine weitergehende Gewährleistung ist ausgeschlossen, insbesondere für die inhaltliche Richtigkeit der Software.
§4 Haftung
4.1Haftung und Schadensersatz für Folgeschäden sind ausgeschlossen. Wirtschaftliche Entscheidungen, die der Nutzer aufgrund der Programmergebnisse trifft, fallen in seinen Risikobereich. Der vorstehende Haftungsausschluss gilt auch für Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
4.2Eine Haftung des Anbieters wird im Übrigen auf den Vorsatz und grob fahrlässiges Verhalten beschränkt. Eine Haftung für entgangenen Gewinn und/oder sonstige Folgeschäden wird ausgeschlossen.
4.3Der Lizenznehmer kann die in der Software aufzunehmende Firmierung seines Gewerbes selbst festlegen. Der Lizenznehmer hat bei seiner Firmierung auf die Wettbewerbsrichtlinien selbst zu achten. Gibt der Lizenznehmer keine Firmierung an, wird eine solche vom Anbieter nicht aufgenommen. Wird der Lizenznehmer wegen Wettbewerbsverstößen in Anspruch genommen, die ihm bei Anwendung der Software des Anbieters unterlaufen sind, stellt der Lizenznehmer den Anbieter von diesen Ansprüchen frei.
4.4Der Lizenznehmer stellt den Anbieter ausdrücklich von Ansprüchen Dritter frei, die in Folge der Anwendung der Software durch den Lizenznehmer erhoben werden.
4.5Der Lizenznehmer haftet für die Unversehrtheit der ihm übergebenen Software, des Handbuches. Bei Verlust oder Beschädigung hat er für die entstehenden Kosten aufzukommen.
§5 Zahlung von Lizenzgebühren
5.1Für die regelmäßige Nutzung der Software ist eine einmalige Lizenzgebühr zu entrichten. Kommt der Lizenznehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, so ist der Anbieter berechtigt, die Nutzung der Software zu unterbinden.
5.2Der Anbieter ist berechtigt, soft- oder hardwaremäßige Schutzmechanismen zur Sicherung der eigenen Ansprüche zu implementieren. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, den Lizenznehmer über die Implementierung, die Änderung oder die Erweiterung dieser Schutzmechanismen zu unterrichten.
5.3Der Anbieter ist nicht verpflichtet, einen Lizenznehmer, der seinen Zahlungsverpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis nicht nachkommt, bei der Anwendung der Software zu unterstützen.
5.4Nach ordentlicher Beendigung des Vertragsverhältnisses ist der Anbieter zu keinerlei unentgeltlichen Leistungen gegenüber dem ehemaligen Lizenznehmer verpflichtet. Sämtliche Haftungs- und Gewährleistungsansprüche verfallen. Der Anbieter gibt dem Lizenznehmer die Möglichkeit, die Daten (Einstellungen der Software) rekordweise (jeden Datensatz einzeln) in EDV-Form (XML-Format) zu exportieren. Der Lizenznehmer wird darauf hingewiesen, dass die Software nach Ablauf dieser Frist nur noch eingeschränkt nutzbar ist, insbesondere ist keine Neueingabe von Daten mehr möglich.
§6 Lieferumfang
6.1Der Lieferumfang besteht aus einer auf dem Server des Lizenznehmers ausführbaren Script-Datei und einem Online-Handbuch. Eine Verpflichtung zur Lieferung eines Handbuches in gedruckter Form besteht nicht.
§7 Schlussbestimmungen
7.1Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr, und sofern der Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat, ist der Gerichtsstand Hamburg.
7.2Falls eine einzelne Bestimmung dieses Vertragsverhältnisses unwirksam sein sollte, oder dieses Vertragsverhältnis Lücken enthält, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung entspricht. Im Falle von Lücken gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die dem entspricht, was nach Sinn und Zweck dieses Vertrages vereinbart worden wäre.
7.3Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Stand: 18. November 2008
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